Do
07
Apr
2011
Tourismus-Ehrenamt-2011
Seit Einführung der 2. Führerscheinrichtlinie im Jahr 1999 können Besitzer eines Pkw-Führerscheins keine Fahrzeuge mehr in der Gewichtsklasse zwischen 3,5 t und 7,5 t fahren.
Mitte März 2010 habe ich mich in einem Schreiben an den Bundesverkehrsminister Herrn Dr. Ramsauer gewandt, in dem ich mich dafür einsetze, dass der sog. Feuerwehrführerschein auch für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängern ermöglicht wird. Viele Einsatzfahrzeuge haben ein Gesamtgewicht von mehr als 4,75 Tonnen oder sind Gespanne, wie vor allem die Bootsanhänger bei der Wasserwacht und der DLRG.
Am 7. April 2011 hat der Bundestag das Siebte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Es sieht vor, dass für die oben erwähnten Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängen, bis zu einem Gesamtgewicht des Gespannes von 7,5 Tonnen, Ausbildung und Prüfung organisationsintern erfolgen können. Dies ist besonder für kleinere Wehren, etwa bei schwereren Tragskraftspritzenfahrzeugen mit Wasser (TSF-W), und Rettungsdienste, zum Beispiel bei Fahrzeuggespannen mit Bootstrailern, von großer Bedeutung.
Bereits im Sommer 2009 hatte der Bundestag auf Initiative der CDU beschlossen, dass bis 4,75 t lediglich eine feuerwehrinterne Ausbildung und Prüfung gemacht werden kann. Näheres hierzu sollen die Länder per Rechtsverordnung regeln. Dies hat Schleswig Holstein am 5.Mai 2010 umgesetzt, in dem in einem Gesetz und einer Verordnung festgelegt wurde, unter welchen Voraussetzungen der Führerschein erteilt werden kann. Dies wird ab dem 01. Juni 2010 in Kraft treten.
In der Gewichtsklasse zwischen 4,75 t und 7,5 t gibt es bisher eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung. Dies ist erheblich kostengünstiger als der Erwerb des normalen C1-Führerscheins. Diese vereinfachte Ausbildung soll nun durch die Erweiterung des Feuerwehrführerscheines ersetzt werden.