Do

01

Dez

2011

Pressemitteilung: Versorgung mit Ärzten in Schleswig-Holstein wird auf sichere Beine gestellt

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) beschlossen. Verwaiste Arztpraxen und lange Anfahrtswege für die Patienten im ländlichen Raum sollen der Vergangenheit angehören.

„Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten der Welt. Eine gute, wohnortnahe und flächendeckende Versorgung der Patienten ist sein Markenzeichen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen werden dafür sorgen, dass es für Ärzte attraktiver wird, sich bei uns in Schleswig-Holstein niederzulassen. Ärzte die bereit sind, sich in unterversorgten Regionen niederzulassen, erhalten eine Vielzahl von finanziellen Anreizen. So sind sie von der Vergütungsbegrenzung ausgenommen und können über einen Strukturfonds von der kassenärztlichen Vereinigung gefördert werden. Daneben wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt. Unter anderem wird die Möglichkeit geschaffen einen Entlastungsassistenten für die Erziehung von Kindern für bis zu 36 Monaten sowie für die Pflege von Angehörigen für bis zu 6 Monaten zu beschäftigen“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Brackmann nach der Abstimmung.

 

Norbert Brackmann ist sich sicher: „Dieses Gesetz wird spürbare Verbesserungen für die Patienten zur Folge haben. Neben einer Verkürzung der Wartezeiten auf einen Arzttermin sollen zudem bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Notdienst im kommenden Jahr eingeführt werden.“

 

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